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Die SCHUFA



Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – kurz „Schufa“ – wurde bereits im Jahr 1927 gegründet. Sie sammelt seitdem verschiedenste Bonitätsdaten über Bürger. Grundgedanke der Schufa ist es, bisher gemachte Bonitätserfahrungen bezüglich potenzieller Kreditnehmer und Vertragspartner zu speichern und für zukünftige Geschäfte abrufbar zu machen. Die Schufa erteilt jedem Unternehmen, das mit ihr zusammenarbeitet, Auskunft über alle von ihr gespeicherten Kundendaten. Diese Unternehmen lassen jedoch wiederum ihre Erfahrungen mit Kunden in der Schufa eintragen. Von diesen Eintragungen aller Erfahrungen „lebt“ das System der Schufa.

Speicherung von Bonitätsdaten

SCHUFA LogoFast alle Bonitätsdaten werden gespeichert. Dazu gehören beispielsweise persönliche Daten der entsprechenden Person, wie Geburtsdatum und Anschrift. Aber auch Daten zu existierenden Konten werden registriert. Vor allem im Bereich vorhandener Kreditkonten werden detaillierte Informationen archiviert. Das sind zum Beispiel Informationen zu eventuell vorhandenen Darlehensrückständen oder gar Ausfällen. Jedoch auch positive Merkmale wie erfolgreich getilgte Kredite werden in der Schufa vermerkt. Nicht zuletzt finden auch strafbare Finanzdelikte wie beispielsweise Kontenmissbrauch oder gar Betrug ihren Weg in dieses Verzeichnis.

Dienstleister für Banken, Mobilfunk und mehr

Das System der Schufa hat sich über Jahrzehnte bewährt. So greifen nicht mehr nur ihr angehörige Banken und Sparkassen auf die gespeicherten Informationen zurück. Auch immer mehr Einzelhändler und Telekommunikationsunternehmen schätzen die Dienstleistungen des Unternehmens. Die Anfrage bei Abschluss eines Handyvertrages zum Beispiel ist dadurch fast schon zur gängigen Praxis geworden. Bei der Vielzahl unbezahlter Forderungen in diesem Bereich ist das auch durchaus nachvollziehbar.

Kritik an der SCHUFA



Aufgrund einer recht neuen Verfahrensweise ist die Schufa jüngst etwas in die Kritik geraten: Sie stützt ihre zur Verfügung gestellten Informationen nicht mehr nur auf gespeicherte Tatsachen. Ist eine Person der Schufa nicht bekannt, dann wird deren Kreditwürdigkeit mittels einem sogenannten Scoring beurteilt. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, das aufgrund persönlicher Daten – wie zum Beispiel Geschlecht, Alter und Anschrift – die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Zahlungsausfalls errechnet. Dieses Verfahren ist zwar mathematisch korrekt, muss jedoch keineswegs die Tatsachen bezüglich der betreffenden Person abbilden. So kommt es vergleichsweise häufig zu Ablehnungen von Verträgen, obwohl Personen der Schufa überhaupt nicht bekannt sind.

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